Das gilt auch, wenn ihre Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer 410 EUR (ab 2018: 800 EUR) nicht übersteigen. Hinweis zur Nutzungsdauer von Computern und Software ab dem Veranlagungsjahr 2021: Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 22. Ab 2021 wird die Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung von drei Jahren auf ein Jahr verringert. 29. Einführung einer Sofortabschreibung für digitale Wirtschaftsgüter. Sofortabschreibung für PCs und Software (BMF-Schreiben) 28. Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und der linearen Abschreibung über die Nutzungsdauer. Abschreibung Computer Die einjährige Nutzungsdauer gilt für alle im BMF-Schreiben aufgelisteten Wirtschaftsgüter, die Arbeitgeber seit dem 01.01.2021 gekauft haben oder dieses Jahr noch kaufen werden. Die Neuregelung soll rückwirkend ab dem 01.01.2021 gelten. COMPUTERHARD- UND SOFTWARE: BMF ERMÖGLICHT … Computer 26.