Dass im vorliegenden Fall das Landgericht auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei.
Niedrige Beweggründe • JuraQuadrat · §² Im Fall eines Mordes kommen Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht nach einhelliger Auffassung nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind.
PDF Lösung Klausur 1 Wilde Violinistin nen Lösungsskizze Mordmerkmal: niedrige Beweggründe - nach dem Beziehungsende Beweggründe sind dann niedrig im Sinne von § 211 Abs. Laut SV wurde K auf Mitleid für T tätig, so dass er selbst nicht aus nied- So sei ein Beweggrund dann niedrig, wenn er nach allgemeiner sittlicher Würdigung auf tiefster Stufe steht und deshalb besonders verachtenswert ist. ; vgl. Für die Annahme des Mordmerkmals eines niedrigen Beweggrundes bei Tötung aus Wut, Ärger oder Eifersucht kommt es darauf an, ob diese Antriebsregungen ihrerseits auf niedriger Gesinnung beruhen. Auch sei bei der Gesamtabwägung zu berücksichtigen, ob der Beweggrund der Eifersucht aus Tätersicht eines vernünftigen Grundes entbehre, was vorliegend nicht der Fall gewesen sei. Das Landgericht Neuruppin stellte vorliegend einen versuchten Mord nach den §§ 211, 22, 23 I StGB fest. Definition: Sonstige niedrige Beweggründe sind alle Tatantriebe, die nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt sind und deshalb besonders verachtenswert und die Tat daher als solche mit mehr nachvollziehbar erscheint. Beweggründe zu einem Tötungsverbrechen sind „niedrig", wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen; die Beurteilung dieser Frage hat auf Grund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu erfolgen (st. Die niedrige Gesinnung wird typischerweise durch eine hemmungslose (krasse) Eigensucht oder rücksichtslosen Egoismus gekennzeichnet. Beweggründe sind dann niedrig im Sinne von § 211 Abs. Eifersucht, wenn der Täter das Opfer tötet, damit es kein . täterbezogenes Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe: Tatantriebe, die nach allgemeiner Bewertung auf sittlich tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und daher besonders verachtenswert sind; niedrige Beweggründe sind also solche, die zwischen Anlass und Tat ein krasses Missverhältnis aufweisen