In diesem Zusammenhang wurden in der Landesbauordnung wichtige Erleichterungen vorgenommen, die beispielsweise das Abstandsflächenrecht, den Verzicht auf die Pflicht zur Nachrüstung von Aufzügen oder die Größe der Abstellräume kleiner Wohnungen betreffen.
Grenzabstände 2,30 Metern) unter zwei Dritteln der Bruttofläche des darunterliegenden Geschosses beträgt, gilt es nicht als Vollgeschoss. Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind. Verfahrensfrei sind notwendige Carports und Garagen, wenn eine Seitenwand die Länge von 9,00 m nicht überschreitet und die mittlere Wandhöhe bis zu 2,75 m beträgt und eine eventuelle …
Baugenehmigung Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) Landesrecht Nicht notwendige Treppen 8 S. 2 LBO darstellt, unter die Ausnahmevorschrift des § 6 Abs. Dort dürfen sich nur Leitungen für Gas-, Strom- und Wasserzähler befinden.