Strafanzeige nach Verbrennen von Gartenabfällen - Brandenburg Verbrennung pflanzlicher Abfälle So gilt es für alle Brandenburger: Es dürfen ausnahmslos keine pflanzlichen Abfälle aus den Haushalten oder Gärten verbrannt werden. Gartenabfälle ab heute wieder zu verbrennen Gartenabfälle entsorgen kann so einfach und gleichzeitig umweltfreundlich sein. Gartenabfälle dürfen Sie tagsüber verbrennen zwischen 8 und 18 Uhr. Agrar@Umwelt - Offizielles Internetangebot des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg: Informieren Sie sich über die Politik, die Aufgaben, die Projekte und die Arbeit des Ministeriums. März und vom 01. bis 31. Beim Lagerfeuer machen entstehen nämlich sehr giftige Dämpfe und Chemikalien. zum „Wertstoffhof“) zu bringen und diese ordnungsgemäß entsorgen zu lassen – oft sogar kostenlos. Der Gesetzgeber gibt allerdings Regeln vor, was unter welchen Bedingungen erlaubt und verboten ist. (2) Bis zum 1. Allerdings finden sich teilweise Ausnahmen für reine Pflanzenabfälle in den jeweiligen Pflanzenabfallverordnungen der einzelnen Bundesländer. Nach der Verordnung dürfen nur pflanzliche Gartenabfälle jeweils montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Gartenabfälle verbrennen – wie ist die Rechtslage? - Garten Wer die Gartenabfälle verbrennen möchte, der sollte sich jedoch über die rechtliche Lage informieren und Alternativen in Betracht ziehen. Die Grob- und Feinstaubbelastung ist zu hoch – schlimmer als ein alter Diesel mit Euro 3 Norm. Die pflanzlichen Gartenabfälle dürfen jeweils montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von … B. Holzbriketts).