In den alten Bundesländern hat sich das Rentenzugangsalter seit der Jahrtausendwende im Schnitt von 62,6 auf 64,1 (inklusive Mütterrente: 64,6) Jahre erhöht, in den neuen Ländern von 60,8 auf 63,5 . Rentensysteme anderer Länder: Österreich, Niederlande, Schweden - MDR Begründet wird dies mit dem erstmaligen Rentenanspruch von Frauen, die lange Zeit ihres Lebens Kinder erzogen. Betrug das mittlere Rentenalter 2015 noch 63,2 Jahre, stieg es mittlerweile EU-weit auf 64 Jahre an. Renteneintrittsalter Europa & Welt: Wer arbeitet am längsten? Wie gut schneidet die deutsche gesetzliche Rente in der EU ab? (Update ... Für die Frauen allerdings, die die Regelaltersrente und die Frauenaltersrente in Anspruch genommen haben, erhöhen sich die Beträge. Die gleichen Berechnungen wurden dann auf fast alle anderen Länder angewendet. Die Anhebung des Renteneintrittsalters im Detail. Der Abstand zwischen dem durchschnittlichen Renteneintrittsalter und gesetzlicher Regelaltersgrenze nimmt in Deutschland zuletzt wieder zu. 6 . „Der Griechische Ministerpräsident hat jetzt angeboten, das reale Renteneintrittsalter in Griechenland, das bei uns bei fast 64 Jahren liegt, auf 56 Jahre anzuheben." Das ist falsch, aber das ist vermutlich nie wieder aus der Welt zu kriegen. Die Zahlen basieren auf der Annahme, dass jemand nach seiner Pensionierung noch etwa 14 Jahre lebt, ausgehend von einem durchschnittlichen Rentenalter in Amerika von 64 und der durchschnittlichen Lebenserwartung von 78,7 Jahren. Arbeitnehmer in Portugal verdienen netto im Monat 1.144 Euro. Abbildung "Durchschnittliche Höhe der Altersrenten im Jahr des Zugangs, neue Bundesländer 2000 - 2017"), so lässt sich in den neuen Bundesländern seit etwa 2000 und etwa 2015 ein Rückgang der Zahlbeträge nahezu aller Rentenarten erkennen. Rest der Welt Rest der Welt. Renteneintrittsalter steigt - The Portugal News Durchschnittliches Renteneintrittsalter in Deutschland 1960-2015 Das Renteneintrittsalter, auch Rentenzugangsalter, beschreibt in der Bundesrepublik Deutschland das Lebensalter, ab dem eine Person eine Versichertenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich bezieht.