Sind sich die Eltern nicht darüber einig, … Zahlung des Kindergelds: Kindeswohl entscheidet Das Gericht entschied: Es bleibt, wie es ist. Hätten die Eltern nichts … Das Kindergeld ist auch im Fall des Wechselmodells zur Hälfte auf den Barbedarf des Kindes anzurechnen. Der auf die Betreuung entfallende Anteil ist zwischen den Eltern hälftig auszugleichen. Der Ausgleich kann in Form der Verrechnung mit dem Kindesunterhalt erfolgen (im Anschluss an Senatsbeschluss v. 20.4.2016 – XII ZB 45/15) Im Fall des Wechselmodells haben beide Elternteile für den Barunterhalt einzustehen. des Wechselmodell (Doppelte Wohnung, Fahrtkosten) eingerechnet. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich die Bezugsberechtigung – wenn die Eltern keine Bestimmung getroffen haben – nach dem Kindeswohl richtet. Die Bestimmung eines Elternteils zum Bezugsberechtigten für das Kindergeld durch das Familiengericht erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen, das sich am Wohl des Kindes zu orientieren hat. Da die Kindesmutter nun die Auszahlung des Kindergeldes an sich …
Aktuelles - Kanzlei | Rechtsanwältin Judith Weidemann zur Kontinuität des Kindergeldbezuges OLG Celle, Beschluss vom …
Kindergeld Bezugsberechtigung für Kindergeld beim paritätischen Wechselmodell Der Familien-Rechts-Berater vom 01.11.2019, S. 430 / Rechtsprechung Das Problem Die …
OLG Celle, Beschl. 25.5.2018 - 19 UF 24/18 - Anwalt-Suchservice Getrennte Eltern: Wer bekommt das Kindergeld Die Berücksichtigung des für die Tochter gezahlten Kindergelds als ihr Einkommen sei mit Blick auf § 1612b Abs 1 BGB jedenfalls rechtswidrig, soweit diese den hälftigen Kindergeldbetrag übersteige. Auch der Bezug von Unterhaltsvorschussleistungen sei dann nicht möglich, außerdem seien Schwierigkeiten bei der Bezugsberechtigung für das Kindergeld zu erwarten.
Paritätisches Wechselmodell: Wer erhält das Kindergeld?